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!!! NEUER PREIS !!! HOMBURG-ZENTRUM; GESCHÄFTSHAUS IN TOP ZENTRALLAGE

externe ObjnrKH213
StatusAktiv
Betreuer14
NutzungsartGewerbe
VermarktungsartKauf
ObjektartLaden/Einzelhandel
ObjekttypEinzelhandelsladen
PLZ66424
OrtHomburg
LandDeutschland
Nutzfläche580 m²
Gesamtfläche580 m²
Verkaufsfläche580 m²
Gewerbefläche580 m²
BauweiseMassiv
DachformFlachdach
Kaufpreis889.000 €
Provision3,57 % (vom Kaufpreis incl. MwSt.)
Währung
externe ObjnrKH213 StatusAktiv
Betreuer14 NutzungsartGewerbe
VermarktungsartKauf ObjektartLaden/Einzelhandel
ObjekttypEinzelhandelsladen PLZ66424
OrtHomburg LandDeutschland
Nutzfläche580 m² Gesamtfläche580 m²
Verkaufsfläche580 m² Gewerbefläche580 m²
BauweiseMassiv DachformFlachdach
Kaufpreis889.000 € Provision3,57 % (vom Kaufpreis incl. MwSt.)
Währung
Objektbeschreibung: Dieses repräsentative Geschäftshaus befindet sich im Zentrum der Fußgängerzone von Homburg.
Die insgesamt 580 m² große Gewerbefläche verteilt sich auf zwei Etagen.
Auf der unteren Etage befindet sich derzeit eine geräumige Verkaufsfläche, auf der oberen Etage eine Lagerfläche.
Mithilfe der bodentiefen Frontverglasung der Läden erregt man schnell die Aufmerksamkeit der Kunden.

Das Objekt ist sehr gut als Verkaufs- aber auch als Bürofläche geeignet und kann nach Vereinbarung übernommen werden.
Lage: Das Objekt befindet sich in bester Geschäftslage von Homburg. Die belebte Geschäftszone inmitten der Haupeinkaufsmeile bietet zahlreichen Fußgängerverkehr.

Homburg bietet eine gute Anbindung an die Autobahn A6 in Richtung Saarbrücken und Mannheim, sowie sehr gute Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr.
Ausstattung: Baujahr: 1981
Nutzfläche: ca. 580 m²
Bauweise: massiv
Zustand: gepflegt
Dachform: Flachdach
Heizung: Fernwärme
Fenster: Kunststofffenster
Innentreppe: Marmor
Innenwände: Raufaser
Decken: Raufaser
Frei ab: nach Vereinbarung
Energieausweis: ist in Bearbeitung
Sonstiges: Maklerprovision

Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von 3,57 % (einschließlich der geltenden gesetzliche Umsatzsteuer) des Gesamtkaufpreises zu bezahlen.
Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zzgl. etwaiger weiterer geldwerter Leistungen des Käufers an den Verkäufer (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc).
Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner.

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