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!!! NEUER PREIS !!! BRUCHMÜHLBACH-MIESAU; BAUGRUNDSTÜCK IN ZENTRALER LAGE ZU VERKAUFEN

externe ObjnrTF790
StatusAktiv
Betreuer17
NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf
ObjektartGrundstück
ObjekttypGemischt
PLZ66892
OrtBruchmühlbach-Miesau
LandDeutschland
Grundstücksgröße456 m²
Kaufpreis115.000 €
Provision3,57 % (vom Kaufpreis incl. MwSt.)
Währung
externe ObjnrTF790 StatusAktiv
Betreuer17 NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf ObjektartGrundstück
ObjekttypGemischt PLZ66892
OrtBruchmühlbach-Miesau LandDeutschland
Grundstücksgröße456 m² Kaufpreis115.000 €
Provision3,57 % (vom Kaufpreis incl. MwSt.) Währung
Objektbeschreibung: Dieses Baugrundstück befindet sich in zentraler Lage in Bruchmühlbach-Miesau. Das Areal umfasst insgesamt 456 m². Das Objekt wurde bislang als Grünfläche genutzt. Da es sich aber um ein Baugrundstück handelt, wäre eine Bebauung möglich.

Zur Straße besitzt das Grundstück eine Breite von etwa 32 m.

 
Energieausweis
Art: es besteht keine Pflicht!

Lage: Das Grundstück befindet sich in zentraler Lage in Bruchmühlbach-Miesau. Im Ort selbst gibt es verschiedene Einkaufsmöglichkeiten sowie auch Geschäfte für den täglichen Bedarf, wie z. B. ein Penny- und ein REWE-Markt, eine Bäckerei und eine Apotheke. Des weiteren gibt es im Ort eine Gemeinschaftsarztpraxis, verschiedene Restaurants und Banken.

Bruchmühlbach-Miesau besitzt eine sehr gute Anbindung an die Autobahn A6 in Richtung Kaiserslautern und Saarbrücken. Im Ort gibt es auch einen Bahnhof und Busanbindungen.
Der Flughafen Frankfurt Hahn liegt etwa 1 Stunde und 30 Minuten Fahrzeit vom Ort entfernt.
Ausstattung: Areal: 456 m²
Gebiet: gemischtes Gebiet
Verfügbar ab: sofort
Sonstiges: Ihre Ansprechpartnerin: Frau Paehmua
Tel.: 06841 7774010


Maklerprovision

Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von 3,57 % (einschließlich der geltenden gesetzliche Umsatzsteuer) des Gesamtkaufpreises zu bezahlen.
Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zzgl. etwaiger weiterer geldwerter Leistungen des Käufers an den Verkäufer (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc). Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner.

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